Rechtsprechung
BFH, 29.06.1982 - VIII R 144/79 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,15968) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 19.02.1975 - I R 154/73
Vereinnahmte und verausgabte Umsatzsteuerbeträge sind keine durchlaufenden Posten …
Auszug aus BFH, 29.06.1982 - VIII R 144/79
NV: Auch für den Bereich der Ermittlung der Einkünfte durch Gegenüberstellung der Einnahmen mit den Werbungskosten gilt, daß die vereinnahmten und verausgabten Umsatzsteuerbeträge nicht zu den durchlaufenden Posten rechnen und daß demzufolge die vereinnahmten Mehrwertsteuerbeträge als Einnahmen und die verausgabten Vorsteuerbeträge als Werbungskosten zu behandeln sind (vgl. für den Anwendungsbereich des § 4 Abs. 3 EStG BFH-Urteil vom 19.2.1975 I R 154/73). - BFH, 30.10.1964 - VI 346/61 U
Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Grundsteuererstattungen
Auszug aus BFH, 29.06.1982 - VIII R 144/79
NV: Werden Werbungskosten wieder zurückgewährt, so führen diese zu Einnahmen bei der Einkunftsart, bei der dieser Aufwand veranlaßt war (vgl. BFH-Urteil vom 30.10.1964 VI 346/61 U; Literatur).3. - BVerfG, 10.07.1970 - 1 BvR 434/70
Auszug aus BFH, 29.06.1982 - VIII R 144/79
NV: Es verstößt nicht gegen den Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung, wenn das EStG nicht für alle Sachverhalte eine Übertragung von Verlusten (hier: bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung) auf andere Veranlagungszeiträume als die Veranlagungszeiträume, in denen die Verluste entstanden sind, vorsieht (vgl. BVerfG vom 10.7.1970 1 BvR 434/70). - FG Rheinland-Pfalz, 01.08.1977 - I 131/77
Auszug aus BFH, 29.06.1982 - VIII R 144/79
Dies folgt aus der weitgehenden Übereinstimmung der Begriffe Betriebseinnahmen und Einnahmen sowie Betriebsausgaben und Werbungskosten wie auch dem System der Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben bei beiden Gewinnermittlungsarten (vgl. Urteile des FG Saarbrücken vom 1.8.1977 I 131/77 und des FG Karlsruhe vom 20.9.1979 VI 220/77).2. - FG Baden-Württemberg, 20.09.1979 - VI 220/77
Auszug aus BFH, 29.06.1982 - VIII R 144/79
Dies folgt aus der weitgehenden Übereinstimmung der Begriffe Betriebseinnahmen und Einnahmen sowie Betriebsausgaben und Werbungskosten wie auch dem System der Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben bei beiden Gewinnermittlungsarten (vgl. Urteile des FG Saarbrücken vom 1.8.1977 I 131/77 und des FG Karlsruhe vom 20.9.1979 VI 220/77).2.